Leere Glasflaschen als Motiv zum Pfand in Deutschland
Bei Mehrwegflaschen hängt die Rückgabe vom Sortiment des Händlers ab. Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Für Pfand in Deutschland geben Sie leere Getränkeflaschen und Dosen bei einer passenden Verkaufsstelle zurück. Für Verpackungen mit DPG-Logo erhalten Sie 25 Cent pro Stück, bei Mehrwegflaschen gelten unterschiedliche Beträge. Den Pfandbon lösen Sie normalerweise in derselben Filiale ein, in der Sie das Leergut abgegeben haben. Ob ein Geschäft Ihre Verpackung annehmen muss, hängt vor allem vom Pfandsystem, dem angebotenen Verpackungsmaterial und teilweise von der Verkaufsfläche ab. Eine Ablehnung durch den Automaten bedeutet deshalb noch nicht, dass Ihr Anspruch auf Erstattung entfällt.

Inhaltsverzeichnis

Pfand in Deutschland an Logo und Verpackung erkennen

Das Pfand wird beim Getränkekauf zusätzlich zum Warenpreis berechnet. Bei der Rückgabe erhalten Sie den hinterlegten Betrag zurück. Entscheidend ist zunächst, ob die Verpackung zum Einweg- oder Mehrwegsystem gehört. Allein das Material beantwortet diese Frage nicht. Sowohl Glas- als auch Kunststoffflaschen können Mehrwegverpackungen sein.

Das DPG-Logo mit Flasche, Dose und Pfeil kennzeichnet Verpackungen des deutschen Einwegpfandsystems. Dazu gehört ein Barcode, über den der Artikel zugeordnet werden kann. Mehrweg erkennen Sie beispielsweise an Angaben wie „Mehrweg“, „Mehrwegflasche“ oder „Leihflasche“. Die Kennzeichnung ist hier weniger einheitlich. Ergänzend helfen die Hinweise am Getränkeregal.

LEERGUT ZÄHLEN

Wie viel Pfand steckt in Ihrer Tasche?

Tragen Sie die Anzahl Ihrer Verpackungen ein. Bei Mehrweg zählt der tatsächlich berechnete Pfandbetrag.

RECHNERISCHER PFANDWERT

0,00 €

Ohne Kastenpfand und Sonderbeträge. Die Summe setzt voraus, dass alle eingetragenen Verpackungen zum jeweiligen Pfandwert angenommen werden.

Bei Einweg werden die zurückgegebenen Verpackungen nicht erneut mit Getränken gefüllt. Sie werden gesammelt und dem Recycling zugeführt. Mehrwegflaschen dagegen werden gereinigt und wiederbefüllt. Wer Altglas und Pfandflaschen richtig unterscheiden möchte, sollte deshalb zuerst die Kennzeichnung prüfen, bevor eine leere Glasflasche im Container landet.

Die folgenden Beträge helfen bei der ersten Zuordnung. Für Mehrweg gibt es keinen einheitlichen Betrag, der für jede Flaschenform gilt.

Verpackung Pfand je Stück Worauf Sie achten sollten
Einwegflasche oder Getränkedose mit DPG-Logo 25 Cent Die Verpackung gehört zum deutschen Einwegpfandsystem.
Übliche Mehrweg-Bierflasche Meist 8 Cent Spezialflaschen können abweichende Pfandbeträge haben.
Viele Mehrwegflaschen für Wasser oder Erfrischungsgetränke Meist 15 Cent Die konkrete Pfandangabe am Produkt oder auf dem Kaufbeleg prüfen.
Milch und trinkbare Milcherzeugnisse in pfandpflichtigen Einwegkunststoffflaschen 25 Cent Seit Januar 2024 auch bei Füllmengen von 0,1 bis 3 Litern erfasst.
Üblicher Getränkekarton für Milch oder Saft Kein Einwegpfand Nicht mit einer bepfandeten Kunststoffflasche verwechseln.

Gerade bei Milch entscheidet die Verpackung. Eine Milchflasche aus Einwegkunststoff kann pfandpflichtig sein, während der Getränkekarton daneben kein Einwegpfand trägt. Auch eine Mehrweg-Milchflasche gehört wiederum zu einem anderen Rücknahmesystem. Die Getränkesorte allein reicht zur Einordnung nicht aus.

Ein Getränkekasten beweist ebenfalls nicht, dass seine Flaschen mehrfach befüllt werden. Es gibt Mehrwegkästen mit Einwegflaschen. Prüfen Sie daher Flasche und Kasten getrennt. Ein Recyclinghinweis sagt zudem nichts darüber aus, ob eine Verpackung wiederbefüllt wird.

Welches Geschäft Ihre Flaschen annehmen muss

Bei pfandpflichtigen Einwegverpackungen richtet sich die Rücknahmepflicht grundsätzlich nach den Materialarten, die ein Händler selbst anbietet. Verkauft ein Geschäft Getränke in Einwegkunststoffflaschen, muss es entsprechende bepfandete Kunststoffflaschen zurücknehmen. Verkauft es zusätzlich Getränkedosen, gehören auch diese zur Rücknahme.

Bei Einweg müssen Sie grundsätzlich nicht zu dem Geschäft zurückfahren, in dem Sie das Getränk gekauft haben. Außerhalb der Ausnahme für kleine Verkaufsstellen darf die Rücknahme nicht allein an einer fremden Marke scheitern. Ein Händler, der pfandpflichtige Kunststoffflaschen führt, kann eine solche Wasserflasche also nicht einfach wegen des Herstellernamens ablehnen.

Umgekehrt muss ein Laden nicht jede Materialart akzeptieren. Wer ausschließlich Einwegkunststoffflaschen verkauft, ist dadurch nicht automatisch zur Annahme von Einwegglasflaschen verpflichtet. Ein großer Rücknahmeautomat ist deshalb kein Versprechen, dass jede mitgebrachte Verpackung in diesem Markt abgegeben werden kann.

Die Ausnahme für Geschäfte unter 200 Quadratmetern

Verkaufsstellen mit weniger als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen die Einwegrücknahme auf Marken beschränken, die sie selbst führen. Zusätzlich bleibt die Materialart maßgeblich. Das betrifft etwa kleine Kioske oder Tankstellenshops. Entscheidend ist die Verkaufsfläche, nicht allein die Bezeichnung des Geschäfts.

Für eine gemischte Sammlung verschiedener Marken ist daher ein größerer Lebensmittel- oder Getränkemarkt mit entsprechendem Sortiment meist die praktischere Anlaufstelle. Bei einem kleinen Laden lohnt sich ein Blick auf das Angebot, bevor Sie mehrere Taschen Leergut dorthin tragen.

Bei Mehrweg zählt das Sortiment

Die weitreichende markenübergreifende Regel für Einweg lässt sich nicht auf jede Mehrwegflasche übertragen. Im Einzelhandel kommt es bei Mehrweg darauf an, ob die Verpackung zu Waren aus dem Sortiment gehört. Viele Geschäfte nehmen außerdem verbreitete Flaschen gleicher Art, Form und Größe an. Daraus folgt aber keine pauschale Annahmepflicht für jede Spezialflasche.

Bei ungewöhnlichen Mehrwegflaschen ist die ursprüngliche Verkaufsstelle deshalb ein sinnvoller erster Ansprechpartner. Bewahren Sie bei solchen Käufen den Beleg auf. Er kann helfen, die Pfandzahlung und den Kauf beim Händler nachzuweisen. Für bekannte Standardflaschen lässt sich die Rückgabe dagegen häufig mit dem normalen Einkauf verbinden.

Leergut vorbereiten und am Automaten abgeben

Für eine schnelle Rückgabe sollten Flaschen und Dosen leer, möglichst unverformt und gut identifizierbar sein. Entfernen Sie keine Etiketten und zerdrücken Sie Einwegverpackungen nicht absichtlich. Der Automat muss die Kennzeichnung erfassen können. Eine platzsparend zusammengepresste Dose kann deshalb unnötige Nachfragen verursachen.

Kunststoffflaschen in einer Reihe zum Thema Pfand in Deutschland
Unzerdrückte Flaschen mit lesbarem Etikett erleichtern die Rückgabe. Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Trennen Sie Mehrwegflaschen, Einwegverpackungen und pfandfreie Verpackungen bereits zu Hause. Das ist besonders hilfreich, wenn Sie mehrere Rückgabestellen benötigen. Stellen Sie Glasflaschen so in eine Tasche oder einen Kasten, dass sie beim Transport nicht gegeneinanderschlagen.

  1. Kennzeichnung kontrollieren. Prüfen Sie DPG-Logo, Mehrweghinweis und gegebenenfalls den aufgedruckten Pfandbetrag.
  2. Getränkereste entfernen. Geben Sie die Verpackungen restentleert zurück und lassen Sie die Etiketten daran.
  3. Passenden Markt wählen. Berücksichtigen Sie bei Einweg das Material und bei Mehrweg das Sortiment.
  4. Hinweise am Automaten beachten. Führen Sie einzelne Verpackungen entsprechend der Anzeige ein. Nutzen Sie für Kästen die vorgesehene Annahme.
  5. Pfandbon entnehmen und prüfen. Vergleichen Sie Anzahl und Beträge mit dem abgegebenen Leergut.
  6. Erstattung abschließen. Lassen Sie den Bon an der Kasse auszahlen oder beim Einkauf verrechnen.

Als einfache Gegenprobe ergeben zwölf angenommene DPG-Verpackungen einen Pfandwert von 3 Euro. Bei einer gemischten Abgabe aus Einweg- und Mehrwegflaschen müssen Sie hingegen die unterschiedlichen Beträge berücksichtigen. Prüfen Sie Unstimmigkeiten möglichst noch im Markt, solange sich der Vorgang leicht zuordnen lässt.

Ein Automat ist nur eine Form der Rücknahme. Kleine Verkaufsstellen können Leergut auch von Hand annehmen. Im DPG-System werden solche Verpackungen anschließend über die dafür vorgesehenen Sammel- und Zählprozesse erfasst. Sie benötigen als Kunde weder eine Registrierung bei der DPG noch Zugang zu deren Abrechnungssystem.

Pfandbon auszahlen lassen und Fristen beachten

Mit dem Ausdruck des Pfandbons ist das Geld noch nicht ausgezahlt. Der Bon dokumentiert den Betrag, den der Markt Ihnen erstatten muss. Geben Sie ihn an der Kasse ab. Wenn Sie gleichzeitig einkaufen, kann der Betrag mit Ihrem Einkauf verrechnet werden.

Die Erstattung von Einwegpfand darf nicht von einem neuen Einkauf abhängig gemacht werden. Sie können also ausschließlich Leergut zurückbringen und sich das Geld auszahlen lassen. Es ist nicht nötig, dafür noch ein Getränk oder einen anderen Artikel zu kaufen.

Flasche zurückgeben oder Bon einlösen?

Bei DPG-Verpackungen und bereits ausgestellten Pfandbons gelten unterschiedliche Regeln für den richtigen Abgabeort.

Verpackung Pfandbon
Frage DPG-Verpackung Ausgestellter Pfandbon
Wohin damit? Zu einem Händler, der zur Rücknahme verpflichtet ist. Grundsätzlich zur ausstellenden Filiale.
Andere Filiale möglich? Ja, wenn die Rücknahmebedingungen erfüllt sind. Nicht automatisch, auch nicht innerhalb derselben Kette.
Was muss lesbar bleiben? Möglichst DPG-Logo und Barcode zur eindeutigen Zuordnung. Betrag, Datum, Filiale und Barcode.
Was ist der nächste Schritt? Leergut abgeben und den erfassten Pfandwert prüfen. An der Kasse auszahlen oder verrechnen lassen.

Praktischer Unterschied: Die Rückgabe einer Flasche ist nicht an denselben Ort gebunden wie die Einlösung ihres Pfandbons.

Unterscheiden Sie dabei zwischen der Rückgabe einer Flasche und der Einlösung eines bereits ausgestellten Bons. Eine DPG-Flasche lässt sich bei unterschiedlichen verpflichteten Händlern abgeben. Der daraus entstandene Pfandbon gehört dagegen grundsätzlich zur ausstellenden Filiale. Eine andere Filiale derselben Kette muss ihn nicht automatisch akzeptieren.

Der Grund liegt in der Zuordnung des Rückgabevorgangs. Der Automat erstellt einen Datensatz, den die Kasse der betreffenden Filiale abgleichen kann. Dass auf zwei Supermärkten derselbe Markenname steht, bedeutet daher nicht, dass deren Kassensysteme jeden Pfandbon gegenseitig anerkennen.

Wie lange der Anspruch aus dem Pfandbon besteht

Für Pfandbons gilt grundsätzlich eine Frist von drei Jahren ab dem Ende des Ausstellungsjahres. Ein im Oktober 2026 ausgestellter Bon kann damit regulär bis zum 31. Dezember 2029 eingelöst werden. Er verliert seinen Wert nicht schon deshalb, weil Sie ihn am Ausgabetag vergessen haben.

Trotzdem ist eine zeitnahe Einlösung sinnvoll. Aufbewahrte Bons können verblassen, nass werden oder verloren gehen. Achten Sie besonders darauf, dass Betrag, Datum, Filiale und Barcode lesbar bleiben. Ein Foto kann zur eigenen Dokumentation dienen; heben Sie das Original dennoch auf.

Die Pfandrückgabe ist außerdem von der Rückgabe gekaufter Waren zu unterscheiden. Für Umtausch, Mängel und andere Kaufprobleme gelten andere Voraussetzungen. Wer daneben Fragen zu einem Einkauf hat, findet weitere Orientierung zu Rückgabe, Reklamation und den jeweiligen Fristen.

Was bei abgelehnten Flaschen und defekten Automaten hilft

Wenn der Automat eine Verpackung wieder ausgibt, prüfen Sie zuerst die Anzeige. Vielleicht handelt es sich um eine Mehrwegflasche, die der Markt nicht führt. Vielleicht ist das Etikett beschädigt oder der Automat benötigt Unterstützung durch das Personal. Mehrfaches Einwerfen löst nicht jede dieser Ursachen.

Der Automat sagt Nein – so gehen Sie vor

Prüfen Sie zuerst die Ursache. Eine technische Ablehnung entscheidet noch nicht über Ihren Pfandanspruch.

  1. Anzeige lesen

    Ist der Automat voll oder gestört? Oder wird nur diese Verpackung nicht erkannt?

  2. Verpackung prüfen

    Kontrollieren Sie Pfandzeichen und Verpackungsart. Bei Mehrweg muss auch das Sortiment des Marktes passen.

  3. Personal ansprechen

    Bitten Sie bei erkennbar pfandpflichtigem Einweg um eine manuelle Prüfung. Eine Delle allein macht die Verpackung nicht wertlos.

    „Der Automat nimmt diese Verpackung nicht an. Können Sie bitte prüfen, ob eine manuelle Rücknahme möglich ist?“
  4. Ablehnung klären

    Fragen Sie die Filialleitung nach dem Grund. Notieren Sie bei einer möglichen unberechtigten Ablehnung Datum, Marktanschrift und Verpackungsart.

Wenn keine Lösung gefunden wird: Bei Verstößen gegen die Einwegrücknahmepflicht können Sie die zuständige untere Abfallbehörde informieren. Diese zahlt das Pfand nicht selbst aus.

Eine beschädigte Einwegverpackung verliert ihren Pfandwert nicht automatisch. Ist sie eindeutig als pfandpflichtig identifizierbar und besteht für den Händler eine Rücknahmepflicht, muss die Erstattung auch dann ermöglicht werden, wenn die Maschine sie nicht erkennt. Bitten Sie in diesem Fall um eine manuelle Prüfung.

Die nächsten Schritte richten sich nach dem konkreten Problem. Nicht jede Ablehnung ist unberechtigt, aber auch nicht jede technische Fehlermeldung rechtfertigt eine endgültige Abweisung.

Situation Nächster Schritt Entscheidende Grenze
Eine eingedrückte DPG-Dose wird abgelehnt. Personal um Prüfung und gegebenenfalls manuelle Annahme bitten. Die Pfandpflicht muss erkennbar sein; der Händler muss zur Rücknahme verpflichtet sein.
Der Automat ist defekt oder voll. An der Information oder Kasse nach der Rücknahme fragen. Eine technische Störung hebt die bestehende Rücknahmepflicht nicht auf.
Ein kleiner Kiosk lehnt eine fremde Marke ab. Einen größeren Markt mit passender Materialart aufsuchen. Unter 200 Quadratmetern darf die Annahme auf geführte Marken begrenzt sein.
Eine besondere Mehrwegflasche wird nicht angenommen. Beim Verkäufer oder einem Händler mit passendem Sortiment nachfragen. Nicht jeder Markt muss jedes Mehrwegsystem bedienen.
Eine im Ausland gekaufte Dose hat kein DPG-Logo. Das Pfandsystem des Kauflandes prüfen. Ein ausländisches Pfandzeichen begründet keine Erstattung im deutschen DPG-System.
Der Pfandbon wird in einer anderen Filiale abgelehnt. Den Bon in der ausstellenden Filiale vorlegen. Eine kettenweite Einlösung ist nicht automatisch vorgesehen.

Fehlen sowohl Pfandzeichen als auch Barcode, kann die Zuordnung schwierig werden. Fragen Sie nach, ob andere eindeutige Merkmale eine Identifizierung ermöglichen. Eine beliebige Flasche wird jedoch nicht allein durch die Aussage, dafür sei Pfand bezahlt worden, zu einer sicher erkennbaren DPG-Verpackung.

Bleibt eine aus Ihrer Sicht unberechtigte Ablehnung bestehen, sprechen Sie zunächst die Filialleitung an. Notieren Sie bei Bedarf Datum, Anschrift, Verpackungsart und den genannten Ablehnungsgrund. Ein Foto der Kennzeichnung kann Ihre Schilderung ergänzen.

Bei Verstößen gegen die Einwegrücknahmepflicht können Sie die zuständige untere Abfallbehörde informieren. Je nach örtlicher Organisation erreichen Sie diese über das Umwelt- oder Ordnungsamt. Die Behörde kann dem Vorgang nachgehen, zahlt Ihnen das Pfand aber nicht selbst aus. Für eine Beschwerde bietet die Verbraucherzentrale einen Musterbrief an.

Pfand beim Einkauf und zu Hause richtig einplanen

Für die Haushaltskasse lohnt es sich, Getränkepreis und Pfand getrennt zu betrachten. Das Pfand erhöht zunächst den Betrag an der Kasse. Nach erfolgreicher Rückgabe erhalten Sie es wieder. Wenn Sie Preise vergleichen, sollten Sie deshalb prüfen, welche Beträge sich auf das Getränk und welche auf die Verpackung beziehen.

Ein fester Sammelplatz erleichtert die Rückgabe. Legen Sie leere DPG-Verpackungen gemeinsam ab und halten Sie Mehrwegflaschen getrennt, wenn diese zu einem anderen Händler müssen. Bewahren Sie Pfandbons direkt im Portemonnaie auf oder lösen Sie sie sofort ein. So bleibt kein Guthaben unbeachtet in einer Einkaufstasche liegen.

Verbinden Sie die Rückgabe möglichst mit einem ohnehin geplanten Weg. Das spart einen zusätzlichen Einkaufsgang. Wer Einkäufe rund um Heidelberg günstig plant, kann die passende Leergutannahme gleich bei der Auswahl des Geschäfts berücksichtigen.

Nach einer Feier mit besonders viel Leergut empfiehlt die DPG, gegebenenfalls vorher ein geeignetes Rückgabezeitfenster mit dem Markt abzustimmen. Das erleichtert die Abwicklung und verhindert lange Wartezeiten am Automaten. Klären Sie bei gemischten Kästen zugleich, ob die mitgebrachten Mehrwegflaschen zum Sortiment passen.

Beginnen Sie mit der Kennzeichnung auf Ihren vorhandenen Flaschen. Sortieren Sie danach die Verpackungen, wählen Sie eine passende Verkaufsstelle und prüfen Sie dort den Pfandbon. Mit der anschließenden Auszahlung oder Verrechnung ist die Rückgabe auch finanziell abgeschlossen.

Wichtigste Punkte zum Merken

  • Das DPG-Logo hilft, Einwegpfand eindeutig zuzuordnen.
  • Bei Mehrweg sollten Sie den konkreten Pfandbetrag und das Händlersortiment prüfen.
  • Einwegverpackungen lassen sich grundsätzlich auch außerhalb des ursprünglichen Kauforts zurückgeben.
  • Kleine Verkaufsstellen dürfen die Annahme unter bestimmten Voraussetzungen auf eigene Sortimentsmarken begrenzen.
  • Bei Automatenproblemen ist das Personal der nächste Ansprechpartner.
  • Pfandbons gehören grundsätzlich zur ausstellenden Filiale und sollten zeitnah eingelöst werden.
  • Bewahren Sie Flaschenkennzeichnungen und Bons lesbar auf.

FAQ

Brauche ich für Einwegpfand den ursprünglichen Kassenbon?

Bei eindeutig gekennzeichneten DPG-Verpackungen ist der ursprüngliche Kaufbeleg grundsätzlich nicht erforderlich. Die Rücknahme ist auch bei anderen verpflichteten Händlern möglich. Maßgeblich sind die Verpackung und die geltenden Rücknahmebedingungen.

Bekomme ich Pfand für Flaschen und Dosen aus dem Ausland?

Ein ausländisches Pfandlogo reicht für eine Erstattung in Deutschland nicht aus. Verpackungen ohne DPG-Kennzeichnung gehören nicht automatisch zum deutschen Einwegpfandsystem, auch wenn dieselbe Getränkemarke hier verkauft wird.

Muss ich die Flasche vor der Rückgabe gründlich auswaschen?

Für die Rücknahme ist die restentleerte Verpackung entscheidend. Geben Sie keine gefüllten Flaschen ab. Eine gründliche Haushaltsreinigung ist nicht mit der vorgeschriebenen Restentleerung gleichzusetzen.

Warum zerdrückt der Automat Einwegflaschen erst nach der Annahme?

Nach der Erfassung werden DPG-Verpackungen verdichtet. Das verhindert eine erneute Pfanderstattung für dieselbe Verpackung und erleichtert den Transport. Vor der Annahme muss die Verpackung dagegen noch zuverlässig identifizierbar sein.

Ist eine Flasche mit 25 Cent Pfand automatisch umweltfreundlicher?

Die Pfandhöhe ist keine Umweltbewertung. Einweg wird nach einmaliger Nutzung verwertet, Mehrweg wird wiederbefüllt. Das Umweltbundesamt empfiehlt besonders Mehrwegflaschen aus der Region mit kurzen Transportwegen.

Quelle: DPG Deutsche Pfandsystem GmbH, „FAQ – Verbraucherfragen/Umwelt“, „FAQ – Rücknehmer“, „Der DPG-Einwegpfandprozess“ und „Ausweitung der Pfandpflicht ab dem 1. Januar 2024“; Verbraucherzentrale, „Fragen und Antworten: Alles zum Einwegpfand und Dosenpfand“, „Mehrweg oder Einweg: Wichtige Unterschiede beim Pfand“ und „Ihre Rechte im Supermarkt: 11 Fakten für den Einkauf“; Verbraucherzentrale Hamburg, „Probleme bei der Pfandrückgabe“; Verbraucherzentrale Brandenburg, „Pfand zurück gibt’s auch für verbeulte Dosen“; Bundesumweltministerium, „Wie funktioniert das Rückgabesystem für Getränkeverpackungen (Mehrweg und Einweg)?“; Umweltbundesamt, „Mehrwegflaschen sind umweltfreundlicher als Einwegvariant.